Künstliche Intelligenz ist in der Welt der Kunst immer mehr im Gespräch. Ob es um das Schreiben von Blogartikeln, das Veröffentlichen von Beiträgen in sozialen Netzwerken oder das Erstellen von Bildern geht, überall sieht man ihre Kreationen. Wenn man jedoch KI-Software verwendet, kann sich die Frage stellen, ob es sich um ein Plagiat handelt. Wie sieht es mit dem Urheberrecht für Werke aus, die von künstlicher Intelligenz geschaffen wurden?
Was ist Prompt Art durch KI?
Bei der KI-basierten Prompt Art werden Bilder mithilfe einer künstlichen Intelligenz erstellt. In den letzten Monaten haben sich viele Kreative dieser Technik bedient, insbesondere um die Nachrichten zu manipulieren und gefälschte Bilder zu veröffentlichen, die Fragen aufwerfen. Sicherlich haben Sie schon einmal Fotos von Papst Franziskus in einer weißen Daunenjacke oder von Emmanuel Macron bei Demonstrationen gesehen. Diese „Fotos“ waren in Wirklichkeit sehr realistische Kreationen einer Artificial Intelligence.
Urheberrecht und künstliche Intelligenz
In der Welt des kreativen Schaffens, sowohl im schriftlichen als auch im visuellen Bereich (Film, Fotografie, Zeichnungen), gilt das Urheberrecht, wenn ein Werk von einer natürlichen Person geschaffen wurde. Aber gilt das Urheberrecht auch für ein Bild, das von einer KI erstellt wurde?
Was ist das Urheberrecht?
Im französischen Recht ist das Urheberrecht im Code de la Propriété intellectuelle (CPI) im Rahmen des literarischen und künstlerischen Eigentums definiert: „L’auteur d’une œuvre de l’esprit jouit sur cette œuvre, du seul fait de sa création, d’un droit de propriété incorporelle exclusif et opposable à tous.“
Was bedeutet das? Konkret heißt das: Sobald eine natürliche Person ein Werk erschafft und es in ihrem Namen veröffentlicht, darf es niemand ohne ihre Zustimmung verwenden. Ein Urheber oder Schöpfer hat die vollen Rechte an seinem Werk und kann entscheiden, ob es von anderen Personen genutzt werden darf oder nicht.
Ist das Urheberrecht auf KI anwendbar?
Kompliziert wird es in Bezug auf das Urheberrecht, wenn ein Werk (Bild, Zeichnung, Foto) von der künstlichen Intelligenz geschaffen wurde. Da eine Software keine natürliche Person ist, gibt es zwei Fälle:
- Wenn der Prozess der Erstellung des Bildes eine Arbeit zwischen der Software und einer menschlichen Person war, wie es bei der computergestützten Erstellung (CAD) der Fall ist, wird die natürliche Person zum Inhaber der Urheberrechte an ihrem Werk. Sie kann das Werk dann nach Belieben nutzen und anderen Schöpfern verbieten, es zu kopieren oder zu verwenden;
- Wenn das Bild hingegen vollständig von einer künstlichen Intelligenz erstellt wurde, kann es nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk bezeichnet werden, da ein „Werk“ nur von einer menschlichen Person geschaffen werden kann.
Die anderen rechtlichen Beschränkungen von KI-generierten Bildern
Je nach den oben dargestellten Fällen können Sie sich vollständig und ausschließlich oder nicht an einem Bild erfreuen, das Sie von einer künstlichen Intelligenz angefordert haben. In einigen Fällen haben Sie jedoch auch das Recht, sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie das Bild verwenden werden oder ob das erzeugte Bild von bereits existierenden Bildern inspiriert ist.
Ist es möglich, ein von der KI erzeugtes Bild kommerziell zu nutzen?
Wenn Sie an einer CAD-Schulung teilgenommen haben, können Sie das Bild auf die gewünschte Art und Weise nutzen.
Wenn die Künstliche Intelligenz das Bild jedoch allein erstellt hat, gilt das Urheberrecht nicht für das „Werk“, das kein solches ist. Sie müssen sich also in den Nutzungsbedingungen der Website oder der Software, die Sie für Ihre Online-Inhalte verwendet haben, darüber informieren, ob Sie das Bild für kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.
Was passiert, wenn das von der KI erstellte Bild von einem anderen Werk inspiriert ist?
Da sich künstliche Intelligenz von bereits veröffentlichten Texten und bekannten Werken inspirieren lässt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie, wenn Sie sie bitten, ein Bild von Grund auf neu zu erstellen, ein bereits bestehendes Werk ganz oder teilweise einbezieht.
Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sicherstellen, dass das in das Bild eingebettete Werk lizenzfrei ist, damit Sie es verwenden können. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, mit Ausnahme des Urheberpersönlichkeitsrechts, das den Erben zusteht.