Die Frage, ob ein von einer Intelligenz erzeugtes Bild urheberrechtlich geschützt ist, ist ziemlich relevant. Das Thema ist in der Tat komplex und wird in den verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen gesetzlichen Entwicklungen konfrontiert. Angesichts des rasanten Fortschritts haben einige offizielle Institutionen nicht gezögert, sich dazu zu äußern. Finden Sie heraus, ob Bilder, die von der KI erzeugt wurden, urheberrechtlich geschützt sind.
Zwei Arten von KI-Erzeugnissen für Bilder
Laut einem Merkblatt, das von Urheberrechtsanwälten erstellt und vom Kulturministerium herausgegeben wurde, gibt es zwei Arten von IA-Schöpfungen bei Bildern. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Kategorien hilft dabei, das Problem zu umreißen, mit dem wir uns hier beschäftigen.
Der erste Fall bezieht sich auf computergestützte Schöpfungen. Sie sind unabhängig von der KI-Software, die lediglich als Werkzeug in dem von einem Menschen überwachten Schaffensprozess fungiert. Im zweiten Fall werden die Kreationen spontan von der künstlichen Intelligenz erzeugt, ohne dass ein Mensch in den kreativen Prozess eingreift.
Vor diesem Hintergrund muss die Frage nach der Anwendbarkeit des Urheberrechts auf die Schaffung von Werken durch künstliche Intelligenz außerhalb des bisherigen Rechtsrahmens gestellt werden. Im ersten Fall könnte man davon ausgehen, dass die Intervention des Urhebers bestehen bleibt und durch spezifische Rechte geschützt werden kann. Umgekehrt ist die Debatte im Zusammenhang mit einer spontan von künstlicher Intelligenz erzeugten Schöpfung recht breit angelegt.
Wer kann die Urheberschaft an einem von künstlicher Intelligenz erzeugten Bild beanspruchen
In den meisten Fällen wird das geistige Eigentum an Bildern, die von künstlicher Intelligenz erzeugt werden, der Person oder dem Unternehmen zugeschrieben, die/das das Modell oder Programm erstellt hat. Dies bedeutet, dass selbst wenn die Bilder auf Hinweisen anderer Personen beruhen, der Schöpfer des Modells oder Programms in der Regel als Inhaber des Urheberrechts angesehen wird.
Wenn die Bilder jedoch als Auftragsarbeiten für Dritte gelten, kann das Urheberrecht bei der Person oder dem Unternehmen liegen, die/das die Erstellung der Bilder in Auftrag gegeben hat. Nehmen wir das Beispiel eines Kunden, der einen Grafikdesigner beauftragt, Bilder mithilfe von KI zu erstellen. Es ist wahrscheinlich, dass der Kunde als Eigentümer des Bildes anerkannt wird. Zumindest in gewissem Umfang und für einen bestimmten Zweck.
Es ist weiterhin wichtig zu beachten, dass das geistige Eigentum in manchen Fällen zwischen mehreren Parteien aufgeteilt werden kann. Ausgehend von einem Fall, in dem ein Unternehmen die Dienste eines Grafikdesigners in Anspruch nimmt und ihm ein Lernmodell zur Verfügung stellt, das als Arbeitsgrundlage dient, könnte das erzeugte digitale Werk Gegenstand einer Aufteilung des geistigen Eigentums zwischen den beiden Parteien sein.
Die Positionierung der US-amerikanischen Behörden
Es ist wichtig, die Positionierung der US-Behörden zu diesem Thema zu erwähnen, da sich die europäischen Instanzen in naher Zukunft diesen Entscheidungen anschließen könnten. Die USCO, das Urheberrechtsamt der Vereinigten Staaten von Amerika, hat im Jahr 2023 kürzlich erklärt, dass visuelle Inhalte, die von künstlichen Intelligenzen produziert werden, nicht urheberrechtlich geschützt sind. Auch wenn Künstliche Intelligenzen auf der Grundlage menschlicher Parameter arbeiten, um Ergebnisse zu erzielen, ist es nicht möglich, die Urheberschaft der produzierten Werke durch das Urheberrecht anzuerkennen.
Laut USCO ist der Grad der Kreativität entscheidend für die Bestimmung des urheberrechtlichen Schutzes eines Werkes. Künstliche Intelligenzmodelle sind derzeit jedoch nicht in der Lage, diese Kreativität ohne das Zutun eines Menschen nachzubilden. Andererseits haben Personen, die die Dienste einer künstlichen Intelligenz in Anspruch nehmen, keine absolute Kontrolle über die Art und Weise, wie diese Werke produziert werden. Sie haben daher keinen Anspruch auf Urheberrechte.
In den USA werden die Hersteller von KI-Software strafrechtlich verfolgt. Ihnen wird vorgeworfen, die Urheberrechte von Künstlern zu verletzen, deren Werke in die Datenbanken eingespeist werden. Die Urteile werden von der Branche mit Spannung erwartet, da sie als Präzedenzfälle dienen könnten.
Die Welt der Erstellung von visuellen Inhalten steht vor einer Revolution im Bereich des Urheberrechts. Die gesamte Gesellschaft könnte sich in ihrer Beziehung zur Produktion von visuellen Werken verändern. Es muss zugegeben werden, dass in dieser Debatte über das Urheberrecht an automatischen visuellen Kreationen die Talente der KI-Entwickler nicht erwähnt werden. Dabei erfordert der Einsatz solcher Werkzeuge die Mobilisierung zahlreicher Kompetenzen. Die Herausforderungen beschränken sich nicht auf geistige Eigentumsrechte. Tatsächlich liegen unserer Beziehung zur Kunst und zur künstlichen Intelligenz philosophische Orientierungen zugrunde.